Am 1. April 2025 tritt das neue Baugesetz (Nr. 25/2025 Slg.) in Kraft.das nach fast 50 Jahren das bestehende Gesetz Nr. 50/1976 Slg. über Raumplanung und Bauvorschriften ersetzt. Mit dem neuen Gesetz werden wichtige Reformen im Genehmigungsverfahren eingeführt, um die Bürokratie abzubauen und den Bau zu beschleunigen. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Änderungen ein - vom einheitlichen Bauverfahren über die Digitalisierung bis hin zu den neuen Institutionen und den Auswirkungen auf Planer und Bauherren.
Einheitliches und schnelleres Genehmigungsverfahren
Die wichtigste Änderung ist die Einführung von einstufiges Bauplanverfahren. Dies bedeutet, dass die Baugenehmigung und die Baubewilligung werden in einem Hauptverfahren zusammengelegt. Der Bauherr muss sich nicht mehr mit mehreren zusammenhängenden Entscheidungen nacheinander befassen, sondern nur noch mit einer Bebauungsplanentscheidungdas sowohl den Standort des Gebäudes als auch die Baugenehmigung gleichzeitig berücksichtigt. Dieses integrierte Verfahren berücksichtigt auch alle alle Hilfs- und Nebenstrukturen.
Das Bebauungsplanverfahren liegt nur noch einmal vor der Baubehördesondern eine Verhandlung über den Bebauungsplan vorausgeht mit den betroffenen Behörden und Personen. Diese sind Erstberatung - Der Planer, der Bauherr oder eine vom Bauherrn beauftragte Person sendet die Pläne an die betroffenen Behörden (z. B. Gesundheitsinspektor, Feuerwehr, Netzbetreiber) und auch an die Nachbarn oder die betroffene Gemeinde zur Stellungnahme. Die Rolle des Planers oder der vom Bauherrn beauftragten Person wird gestärkt - werden sie der "Verfahrensvertreter" des BauherrnDiese sorgt für die Verhandlung des Plans und erstellt die erforderlichen Projektunterlagen. Wenn sich eine Behörde oder ein Nachbar nicht innerhalb der Frist (normalerweise 30 Tage) äußert, Schweigen gilt als zustimmende Stellungnahme.
Digitalisierung des Genehmigungswesens: Bauportal und elektronische Verfahren
Einer der Hauptpfeiler der Reform ist Digitalisierung der Bauagenda. Ab dem 1. April 2025 wird das gesamte Genehmigungsverfahren ausschließlich über das neue Bauportaldas Teil des Bauinformationssystems ist.
Was bringt das Bauportal?
- Onlinebewerbung - Alle Anträge, Unterlagen und Anhänge sind elektronisch einzureichen. Dies gilt insbesondere für Anträge auf einen Bebauungsplanbeschluss und für die Prüfung von Projektunterlagen.
- Elektronische Identifizierung und Unterschrift - Um sich zu bewerben, müssen Sie sich mit Ihrer eID (Personalausweis mit Chip) anmelden und die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschreiben.
- Ein klarer Aktionsplan - der Bauherr, der Planer oder die vom Bauherrn beauftragte Person kann online den Stand des Verfahrens einsehen, wer welche Stellungnahme abgegeben hat, ob die Fristen eingehalten wurden usw.
- Repository für Dokumentation - Alle Eingaben, Entscheidungen und Erklärungen werden an einem Ort abgelegt. Dies vereinfacht die Nachvollziehbarkeit und erhöht die Transparenz.
Vorteile der Digitalisierung
- Zeitersparnis - keine persönlichen Besuche bei den Behörden und kein Mitführen von Papierdokumenten.
- Verringerung der Fehlerquote - warnt Sie das System vor fehlenden Anhängen oder falschen Formaten.
- Gleicher Zugang für alle - Das System ist für kleine Gemeinden und große Städte gleich, wodurch die regionalen Unterschiede bei der Anwendung des Gesetzes verringert werden.
- Schnellere Kommunikation - die Stellungnahmen der betroffenen Behörden werden auf elektronischem Wege übermittelt, was das gesamte Verfahren beschleunigen kann.
Die Digitalisierung verschlankt also nicht nur das Verfahren, sondern bringt auch mehr Rechtssicherheit und Klarheit.
Neue Institutionen und ihre Zuständigkeiten
Zu den Änderungen gehört auch die Schaffung neuer staatlicher Bauverwaltungsstellen. wird geschaffen. Amt für Raumordnung und Bauwesen der Slowakischen Republik (UÚPV) und Regionalbüros, die die Aufgaben der Bezirksämter übernehmen. Die erstinstanzlichen Verfahren verbleiben auf kommunaler Ebene, wobei das UÚPV die Berufungsinstanz wird. Es wird erwartet, dass dies zu einem einheitlicheren Verfahren und einer professionelleren Entscheidungsfindung führt. Darüber hinaus Slowakische GebäudeinspektionSie wird die Einhaltung der Bauvorschriften direkt vor Ort überwachen, was zur Beseitigung von Schwarzbauten beitragen wird.
Fortsetzung folgt bald...